Kochel ein Luftkurort? 18.02.2023
Der Gemeinde Kochel am See wurde kürzlich nach Prüfung weiterhin gestattet, sich mit dem Prädikat „Luftkurort“ zu schmücken“. Diese Status-Überprüfung wird in größeren Abständen über Luftmessstationen durchgeführt, die an relevanten Punkten im Ort aufgestellt sind. Allerdings sind diese Stationen im Ort „gewandert“, z.B. von der am stärksten von Autoabgasen belasteten Kreuzung B11 und St2062 im Ortskern mit Stau, Stop und Go-Verkehr an die B11 in Höhe Kindergarten, wo der Verkehr eigentlich immer zügig fließt. Natürlich ist dort die Luftqualität deutlich besser als an der Kreuzung im Ortszentrum.
Das Prädikat Luftkurort Kochel im Februar 2023berechtigt die Gemeinde „Kurbeitrag lt. Satzung“ von den Gästen, die in irgendeiner Form „Kur-Einrichtungen“ der Gemeinde nutzen, zu erheben. Dieser Kurbeitrag wird über die Beherbergungsbetriebe privat wie gewerblich, auch von den Gewerbetreibenden des Ortes als „Fremdenverkehrsabgabe“ erhoben. Einen Kurbeitrag über die Parkschein-Automaten im Gemeindegebiet, zusätzlich von Gästen wie Einheimischen zu erheben, hat die Gemeinde aufgegeben, dafür aber die Parkgebühr angehoben.
Verkehrsstau an Wochenenden 18/19. Februar 2023
wie z.B. an diesem Faschingswochenende, scheinen unvermeidlich unseren Ort zu belasten. Da ist nur die Kreuzung B11 / St2062 im Ortskern, zusammen mit der „Leberkas-Ampel“ schuld am massiven Stau der Fahrzeuge von der Autobahn zu benennen, egal ob von Schlehdorf oder Benediktbeuern kommend. Ist diese Stelle überwunden, fliesst der Verkehr zügig durch Kochel bis zum Kesselberg mit weiteren Staus. Da helfen die sündteuren „Alexander Dobrindt-Röhren“ am Ende der BAB München Garmisch ebenso wenig wie kommende Tunnels durch Wank und Kramer. Und, was soll hierbei ein Hinweis-Leuchtschild an der A95 Richtung Garmisch bringen? Natürlich NICHTS!